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16.06.2016

Trianel Kohlekraftwerk erfüllt Umweltnormen

OVG Münster weist BUND-Klage ab

„Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk wurde von der Bezirksregierung Arnsberg sorgfältig bearbeitet und zu Recht erteilt“, kommentiert Stefan Paul, Geschäftsführer der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster.

In der heutigen Verhandlung hat der 8. Senat des OVG Münster die Klage des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.) gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Trianel Kohlekraftwerk Lünen abgewiesen. Damit wurde nun nach rund zweieinhalb Jahren Prozessdauer die grundsätzliche Frage nach der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des hocheffizienten Kraftwerks am Lüner Stummhafen abschließend geklärt. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Nach Ansicht des Gerichts erfüllt die Genehmigung des Kraftwerks die geltenden immissionsschutzrechtlichen, naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Vorgaben. Im Fokus der Verhandlung standen insbesondere die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sowie die Anwendung von Abschneidekriterien und Bagatellschwellen. Auf Verfügung des Gerichts hatte Trianel in Ergänzung zu den bereits vorliegenden Untersuchungen eine an strengeren Maßstäben orientierte Ausbreitungsrechnung vorgelegt.

Paul: „Wir betreiben in Lünen eines der modernsten und effizientesten Steinkohlekraftwerke der Welt. Das Kraftwerk übererfüllt seit der ersten Betriebsstunde alle immissions- und naturschutzrechtlichen Auflagen und hält sämtliche Emissionsgrenzwerte sicher ein.“

Der BUND hatte am 30. Dezember 2013 Klage gegen die einen Monat zuvor erneut erteilten immissions- und wasserschutzrechtlichen Genehmigungen für das Trianel Kohlekraftwerk Lünen eingereicht. Mit den bei der Bezirksregierung eingereichten Genehmigungsunterlagen hatte Trianel alle im ersten Verfahren beanstandeten Punkte umfänglich nachgearbeitet. Beklagte im nun abgeschlossenen Verfahren war das Land Nordrhein-Westfalen und die zuständige Bezirksregierung Arnsberg.

Die Klage zur wasserrechtlichen Genehmigung wird in einem getrennten Verfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen behandelt. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Voraussichtlich wird auch dieses Verfahren das Kraftwerk Jahre begleiten, so die Einschätzung von Trianel.

Ansprechpartner:
Maik Hünefeld, Pressesprecher Erzeugung
Fon +49 241 413 20-282 | Mobil +49 151 140 89 0 39 | E-Mail m.huenefeld@trianel.com

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Ingela Marré

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