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03.05.2011

Keine Beeinträchtigung der Bauarbeiten am Lüner Kraftwerk

EUGH-Urteil zum deutschen Verbandsklagerecht am 12.5.2011

Lünen/Luxemburg. Am Donnerstag, dem 12. Mai, wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, ob die deutsche Regelung des Verbandsklagerechts bei immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren EU-Recht entspricht. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte diese Frage dem EuGH im März 2009 zur Entscheidung vorgelegt. Die Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH (TKL) sieht der Entscheidung zur möglichen Erweiterung der Klagerechte der Umweltverbände in Deutschland gelassen entgegen.
 
„Wir haben uns seit dem Vorlagebeschluss der Münsteraner Richter auf jedes mögliche Urteil des EuGH eingestellt. Daher wurde eine sehr umfangreiche
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt, und wir verpflichten uns freiwillig, Emissionen deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte zu garantieren“, so
TKL-Geschäftsführer Manfred Ungethüm: „Vor diesem Hintergrund erwarten wir keine Verzögerung der für die Jahreswende 2012/2013 geplanten Inbetriebnahme des Kraftwerks.“
 
Auch wenn TKL keine Auswirkungen für das Kraftwerksprojekt in Lünen erwartet, könnte das Urteil des EuGH dennoch zukünftige Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beeinflussen. Wenn der EuGH das Umweltrechtsbehelfsgesetz für europarechtswidrig erklärt, werden damit die Klagerechte der Umweltverbände in Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen erweitert.

Dies hätte zur Folge, dass Investoren zukünftig deutlich umfangreicher nachweisen müssen, dass ihre Vorhaben keine negativen Folgen für die Umwelt haben. Vor diesem Hintergrund könnte das Urteil der 4. Kammer des EuGH unter dem Vorsitz von Jean-Claude Bonichot Auswirkungen auf eine Vielzahl von industriellen, aber auch landwirtschaftlichen Investitionsvorhaben in Deutschland haben.

Am EuGH wurde der Fall in Luxemburg im Juni 2010 mündlich verhandelt, die Generalanwältin Eleanor Sharpston hat ihre Empfehlung im Dezember vergangenen Jahres abgegeben: Sharpston hält die Einschränkungen des deutschen Rechts für europarechtswidrig.

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Pressekontakt

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Ingela Marré, Pressesprecherin der Trianel GmbH

Ingela Marré

Pressesprecherin