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12.05.2011

Lüner Kraftwerksbauer mit EuGH-Urteil zufrieden

Luxemburger Urteil schafft Rechtssicherheit

Lünen/Luxemburg. „Nach der Entscheidung kann das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster nun zügig fortgeführt werden.“ Manfred Ungethüm, Geschäftsführer der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH, ist mit dem am Vormittag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg sichtlich zufrieden. „Entscheidend für uns ist, dass die EuGH-Richter für Rechtssicherheit gesorgt haben“, bewertet Ungethüm das Urteil.

Nach dem Richterspruch ist das deutsche Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz nicht europarechtskonform. Das 2006 verabschiedete Gesetz schränkt die Klagerechte von Umweltverbänden bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unzulässig stark ein, so der EuGH. Mit dem Richterspruch erhalten Umweltverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) nun auch bei diesen Verfahren ein vollumfängliches Klagerecht in Deutschland. Das Urteil hat wegweisende Bedeutung bei Genehmigungsverfahren für industrielle, aber auch landwirtschaftliche Großprojekte, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen sind. Künftig müssen Investoren und Vorhabenträger Genehmigungsanträge mit einer deutlich umfangreicheren Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie FFH-Verträglichkeitsuntersuchung hinterlegen (Flora-Fauna-Habitat).

„Da das Urteil zu erwarten war, haben wir die vergangenen zwei Jahre genutzt, um eine vollumfängliche FFH-Verträglichkeitsuntersuchung vorzunehmen“, erläutert Ungethüm und ergänzt, „wir verpflichten uns zudem freiwillig, Emissionen deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte zu garantieren.“ Daher gehen die Kraftwerkbauer nicht davon aus, dass das Urteil Auswirkungen auf den Weiterbau und die für den Winter 2012/2013 geplante Inbetriebnahme des Lüner Kraftwerks haben wird.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist Teil des Prozesses um die Genehmigung des Trianel Kraftwerks vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Das OVG Münster hatte im März 2009 den EuGH angerufen und um Stellungnahme zu der Frage gebeten, in welchem Umfang Umweltverbände klageberechtigt sind. Diese Frage hat die vierte Kammer des EuGH unter dem Vorsitz von Jean-Claude Bonichot heute zugunsten der Umweltverbände entschieden. Nun sind die Münsteraner Richter wieder am Zug.

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