Infos zur Videoüberwachung und -aufzeichnung der Trianel Kohlekraftwerk GmbH & Co. KG

Die rechtliche Grundlage der Videoaufzeichnung ist Artikel 6 Abs. 1 f der EUDSGVO sowie §4 (1) 3 und §4 (3) DSAnpUG-NEU („BDGS-neu“).

Der Zweck der Videoüberwachung ist die Wahrnehmung berechtigter Interessen durch Abwendung/Verfolgung von Vandalismus, Einbruch und sonstiger Straftaten sowie zum Schutz und Überwachung des Kraftwerkbetriebs. Nur in diesen Fällen können Aufzeichnungen den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Die Herausgabe erfolgt nur mit Zustimmung des Datenschutzbeauftragten („DSB“) der Trianel Kohlekraftwerk GmbH & Co. KG zu diesem angegebenen Zweck. Keine weiteren Personen haben Zugang zur Aufzeichnungsanlage.

Das Sichtfeld der Kameras ist auf das Gelände der Trianel Kohlekraftwerk GmbH & Co. KG eingeschränkt.

Die Videoüberwachung ist jeweils an den Toren zum Gelände durch gut sichtbare Schilder mit DIN gerechtem Logo sowie Hinweisen zur verantwortlichen Stelle und zu dieser Webseite kenntlich gemacht.

Die vollständigen Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sind wie folgt:

Trianel Kohlekraftwerk GmbH & Co. KG
Lars Christiansen - externer Datenschutzbeauftragter -
dsb@trianel-luenen.de
+49 2306 3733 137
Frydagstraße 40
44536 Lünen, Deutschland

Bei Fragen zur Aufzeichnung, dem Verfahren oder einem Löschersuchen wenden Sie sich bitte an o. gen. Stelle.

Die Löschfrist der Aufnahmen beträgt maximal 14 Kalendertage.

Die Videoaufzeichnung ist im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten der Trianel Kohlekraftwerk GmbH & Co. KG aufgenommen.

Die Mitarbeiter der Trianel Kohlekraftwerk GmbH & Co. KG und ihrer Dienstleister sind über den Zweck der Videoaufzeichnungen informiert.

Diese Angaben können jederzeit für die Zukunft verändert werden.

 

Lünen, 25. Mai 2018, Trianel Kohlekraftwerk GmbH & Co. KG